15.November 2012





UFH Arbeitskreisleiterinnentreff


Thema: Vereinsrecht, Vereinssatzung und Haftung

Referent: Signal Iduna

Vereinsrecht  11-2012 (Signal Iduna)

 

Beim AK-Leiterinnentreffen im November 2012 wurde das Thema „Vereinsrecht“ behandelt. Die Resonanz der AK-Leiterinnen war sehr gut. An der Teilnehmerzahl konnten  wir erkennen, dass die Unternehmerfrauen die Vorstandsarbeit leisten aber auch viele Fragen dazu haben.

 

Da der Vorstand immer in der Haftung ist, gab Herr Haltermann (Signal Iduna) folgenden Hinweis. 

1.       In der Satzung  sollte auf jeden Fall der Text

„der Vorstand löst bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung aus“
mit aufgenommen werden.

2.       Er gab auch zu bedenken, dass eine vorgenommene Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung erst greift, wenn der notarielle Eintrag erfolgt ist.

 

3.       Ein weiteres wichtiges Thema war auch die Haftung  des „Vereins“ bei Veranstaltungen, wenn Gäste oder Partner eingeladen werden.(Unfallversicherung)

 

Herr Assessor jur. Wilhelm Lettgen übernahm die Aufgabe uns über wichtige steuerrechtliche Aspekte  hinsichtlich der Gemeinnützigkeit zu informieren. Damit  ein Verein nicht die Gemeinnützigkeit verliert, sollten einige Dinge beachtet werden.

Wie z.B.

·         die Mittel dürfen nur Zweckmäßig verwendet werden

·         die Mitglieder dürfen keine finanziellen Vorteile haben.
Auch nicht bei deren ausscheiden. Ausgaben für Mitglieder sind nur bis 40,00 € im Jahr erlaubt. Es ist auch eine Anwesenheitsliste zu führen und dazu zu heften.

·         Zweckgebundene Rücklagen (muss benannt werden) sind bis zu 30% erlaubt.

 

Spendenquittungen  sind  unbedingt vom Finanzamt anzufordern oder aus dem Internet runterzuladen. Der Dankesbrief muss gesondert geschrieben werden.

 

An der regen Diskussion war zu erkennen, dass das Thema doch einige beschäftigt.
Nachdenklich oder auch um einiges an Wissen reicher traten alle gegen 18:00 Uhr den Heimweg an.