Klausurtagung MIT Arbeitsgruppe Unternehmerfrauen
ALTERSVORSORGE FÜR SELBSTÄNDIGE
Am 22. und 23. Juni nahm der Vorstand des Landesverbandes an der MIT-Tagung unter der Leitung von Marie-Luise Dött, MdB und Unternehmerfrau im Handwerk, in Berlin teil. Ein Thema der umfangreichen Tagesordnung war die geplante Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige.
Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer
obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden. Damit soll vermieden werden, dass sie im Alter von Grundsicherungsleistungen des Staates abhängig werden. Diese Altersvorsorgepflicht soll für alle Selbständigen gelten, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind; sie gilt jedoch nicht für über 50-Jährige sowie nebenberuflich oder geringfügig beschäftigte Selbständige. Ausnahmeregelungen soll es für selbständig Tätige zwischen 30 und 50 geben, die bereits eine entsprechende Vorsorge getroffen haben. Der besonderen Situation von Existenzgründern wird durch die Möglichkeit zur flexiblen Beitragszahlung bzw. durch Beitragsfreiheit in der Gründungsphase Rechnung getragen. Bisherige Versicherungsregelungen für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung sollten abgeschafft werden.
Der Plan sieht die Pflicht zur Altersvorsorge bis zur Grenze einer Basissicherung vor. Sie wird in Form einer Rente ausbezahlt und ist – genau wie ihre Erträge – nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
Diese Pläne der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stoßen bei vielen Selbständigen auf Kritik. Doch ca. 120.000 Selbständige stocken ihren Lebensunterhalt bereits mit Harz IV auf und haben daher eine ungenügende Altersvorsorge. Selbständigen den Lebensabend zu finanzieren, ist daher sicher auch nicht Aufgabe des Staates.
26. Juni 2012
Birgit Fröhlich
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