Der Arbeitskreis Remscheid

Wir sind ein Netz

von engagierten und bildungsinteressierten Frauen aus allen Branchen des Handwerks im Kreis Remscheid.

Wir sind selbstständige

und mitarbeitende Unternehmerehefrauen, Partnerinnen, Familienangehörige und Führungskräfte und auch selbstständige Unternehmerinnen.

Wir vermitteln Wissen

durch Weiterbildung und Qualifizierung in Seminaren und Fachvorträgen durch ausgesuchte Referenten und Fachleute.

Wir zeigen Kompetenz

durch Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.

Wir leben Kommunikation

bei vielfältigen Gelegenheiten.

Kontakt

Sie möchten Mitglied bei uns werden oder haben Fragen zum Arbeitskreis Remscheid? Schreiben Sie an Gusti Eppels unter

ganguin-remscheid@t-online.de

Jahresprogramm

09.01.24, 19:00 Uhr
Muss man sich mit Schmerzen abfinden? Ein klares "NEIN"

Melanie Jörgens, Heilpraktikerin

14.02.24, 19:00 Uhr
Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

15.03.24
Landesverbandstag in Hamm

Dr. Silvia Goldstraß
Volkshochschule Remscheid

17.04.24, 18:00 Uhr
Arbeitsrecht, Sexualisierte Gewalt

Gemeinschaftsveranstaltung RS-SG-W,
Richterin Dr. Alexandra Rüter

08.03.2023, 19:00 Uhr
Sicherheit und Alarmanlagen

Leider musste der Arbeitskreis aus Witterungsgründen ausfallen. 10 cm Neuschnee.

AMIBAL Alarm und Sicherheitstechnik GmbH, Ulf Ramspot

17.03.2023, 11:00 - 18:00 Uhr
Landesverbandstagung in der HWK zu Köln; Ausdauer, Ziele, Leidenschaft #haben wir 

Marika Köhler

08.05.24, 19:00 Uhr
Abfallentsorgung, Abfallvermeidung und Reduzierung

TBR Remscheid

12.06.24, 19:00 Uhr
Energiesparen und Zuschüsse

EWR Remscheid

17.07.24, 18:00 Uhr
Kräuterwanderung

Thordis Ruppio

14.08.24, 18:00 Uhr
Sommertreff

Polizei Wuppertal

09.08.2023, 18:00 Uhr
Sommertreff

Biergarten

24.08.2023, 11:00 - 15:00 Uhr
IKK Gesundheitsforum zu Besuch bei Joey Kelly in Lohmar - No Limits, wie schaffe ich mein Ziel

Marika Köhler

11.09.24, 19:00 Uhr
Verbraucherzentrale

Andrea Mills M.A.

09.10.24, 19:00 Uhr
Bund der Steuerzahler

Polizei Herr Weidner

18.10.- 19.10.24
Bundeskongress, Bingen am Rhein

Susanne Görg, selbständige
Knigge Trainerin

13.11.24, 18:00 Uhr
Besichtigung

Ailyn Westkämper-Ziegan, IKK Classic

11.12.24, 18:00 Uhr
Jahresabschlussfeier

Marika Köhler

24.02.2023, 14 - 16 Uhr
IKK Online Thema Kopfschmerzen

Marika Köhler

Zusätzliche Termine

Termin noch nicht bekannt
Lenneper Genusstour

Gruga Essen grünes Klassenzimmer
Sprockhövel Desitille Brauerei Hobbel

25.03.2022, 11:00 - 18:00 Uhr
Ausdauer, Ziele, Leidenschaft #habenwir

Maternus Haus Köln
Kardinal-Frings-Straße 1
50668 Köln Landesverbandstag

26.08.2022, 10:00 - 16:00 Uhr
IKK Gesundheitsform für UFH

Standort wird noch bekannt gegeben
Workshop „Business-Yoga“ (Referentin Anita Urfell)
Workshop „Gesund Schlafen“ (Referentin IFBG Institut für betriebliche Gesundheitsberatung)

14.-15.10.22
UFH Bundeskongress

für alle UFH - Mitglieder

08.11.2022, 19:00 - 21:00 Uhr
November-Treff

für alle UFH Mitglieder
Power Point - Präsentationen, die begeistern
(Referentin Ina Grombach) Onlineseminar

News

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Muss man sich mit Schmerzen abfinden? Ein klares „Nein“

Januar 2024

An unserem ersten Arbeitskreisabend im neuen Jahr hatten wir die Heilpraktikerin Melina Jörgens aus Wuppertal mit Ihrem stillen Mitarbeiter – einem Skelett - bei uns zu Gast. Sie hat sich auf Schmerztherapie und Schwangerschaftsbegleitung spezialisiert. Seit 2008 ist sie Heilpraktikerin. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist einer der wichtigsten Faktoren das Erstgespräch, für das sie sich ausreichend Zeit nimmt. 

Eigentlich geht man bei Schmerzen ganz klassisch zu seinem Arzt des Vertrauens, alternativ oder parallel dazu könnte man auch einen Heilpraktiker aufsuchen. Trotz Spezialisierung haben Heilpraktiker generell immer einen Blick auf die Gesamtheit des Patienten. 

Aktuell gehen 128.000 Patienten pro Tag zu einem Heilpraktiker, das sind pro Heilpraktiker mindestens 3 Patienten am Tag. Im Jahr 2019 war jeder Arbeitnehmer 10,9 Tage/Jahr krank, davon 21% mit Beschwerden im Bewegungsapparat. Das macht einen Verlust von mehr als 100 Millionen Arbeitstagen aus. 

Als Unternehmer kann man dieser Zahl entgegenwirken, indem man gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Arbeitnehmer anbietet. Hierzu hat man pro Arbeitnehmer 600Euro/Jahr zur Verfügung. Weitere Infos erhält man hier.

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Es gibt viele Therapieformen in der Schmerztherapie. Frau Jörgens stellte uns einige vor: Schröpfgläser (Faszien lösen), manuelle Therapie (mit Händen), Tapen (Medi-Taping), Craniosakral-Therapie, Fußreflexzonenmassage, Gua sha, Blutegel und Hypnose. Selbst kann man aber auch die Faszien mit Igel- oder einem einfachen Tennisball lösen bzw. behandeln. Als Schreibtischtäter kann auch ein Stretch- band angewendet werden um vorzubeugen. Auch erklärte sie den Zusammenhang zwischen Becken und Kiefergelenk; beide Strukturen bilden sich zur gleichen embryonalen Entwicklung und sind somit untrennbar miteinander verbunden. 

Immer mitbetrachtet werden muss die Darmbesiedelung, das so genannte „Mikrobiom“. Ist hier etwas aus dem Gleichgewicht, können sich körperliche aber auch psychische Krankheiten eher entfalten. Man spricht hier von der „Darm-Hirn-Achse“, einer direkten „Kommunikation“ zwischen beiden Organen. Diese Erkenntnis ist wissenschaftlich noch recht neu und wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. 

Frau Jörgens hat uns alles sehr anschaulich an dem Skelett und mitgebrachten Utensilien erklärt und unsere Fragen beantwortet. Sie stand auch nachher noch für uns zur Verfügung.

Es war ein sehr schöner und Informativer Abend bei dem wir auch 2 Gäste begrüßen durften.

Vermögensverteilung im Ruhestand

April 2023

An unserem Arbeitskreisabend im April ging es um die Vermögensverteilung im Ruhestand. Für dieses Thema hatten wir Frau Linda Hackenberg als zertifizierte Spezialistin für Ruhestandsplanung (IHK) von Hackenberg Consulting aus Wuppertal zu besuch. Frau Eppels begrüßte die Referentin sowie unsere Gäste aus dem Arbeitskreis Solingen. Frau Hackenberg hat sich selber und die Firma vorgestellt.

Die Lebenserwartung einer Frau liegt bei 83,4Jahre und beim Mann 78,5Jahre. Da wir im Alter unsere Liquidität, unter Berücksichtigung der Inflation, erhalten möchten hat Sie uns verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage vorgestellt. Schon jetzt sollte man sich für im Alter eine Einkommens- und Vermögensstrategie überlegen. Zum Beispiel sollte das Vermögen in Notreserve, mittelfristige und langfristige Verfügbarkeit unterteilt werden. Um den Überblick zu behalten sollte ein sogen. Finanz- oder Notfallordner angelegt werden. Das Thema Erbe und dazugehörige Freibeträge wurde auch kurz angerissen.

Ihr Tipp: Man sollte sich Experten wie Notar für das Testament, Steuerberater für die Besprechung der Freibeträge, Ruhestandsplaner und eine Vertrauensperson die das Erbe abwickelt.
ToDo für uns: So früh wie möglich Gedanken machen, Expertenrat einholen, Langfristig denken und so einfach wie möglich gestalten.

Mitgliederversammlung

02.2023

Auf unserer Mitgliederversammlung am 08.02.23 wurde der Vorstand einstimmig wiedergewählt.

Im Anschluss hat uns Frau Ailyn Westkämper-Ziegan über die neuen Zuschussmöglichkeiten der IKK-Bonus berichtet. IKK – Die Krankenkasse die Ihre private Zusatzversicherung bezahlt.
Ab 2023 wird der Zuschuss gleich dreimal so hoch wie der Geldbonus. Dadurch können Versicherte der IKK classic sich bis zu 100 Prozent der Kosten für Ihre privaten Zusatzversicherung bezuschussen lassen. Gerade in der aktuellen Situation steigender Kosten – in vielen Bereichen - ist das doch eine tolle Neuigkeit. 

Darüber hinaus hat sie über die 70 Zusatzleistungen der IKK berichtet; sowie alles zum Thema Pflege wie die Pflegeberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, den „Pflegelotse“ für die Pflegeheimsuche, aber auch über den Online-Terminservice der IKK Med, über die IKK Online Kliniksuche oder die IKK Med-Videosprechstunde und vieles andere mehr.
Darunter waren viele Informationen, die – in diesem Umfang – nicht Jedem bekannt war. Ja, leider gibt es so viele Möglichkeiten Geld zu sparen, oder sich in vielerlei Hinsicht beraten zu lassen, aber dafür muss „Frau“ ihren persönlichen Kümmerer – wie Frau Westkämper-Ziegan von der IKK classic – haben. Herzlichen Dank

Moderne Umgangsformen

Ist Pünktlichkeit heute noch wichtig?

Bericht lesen

Haftung und Deckung – Privat und Betrieb

11.01.2023

Herrn Jonas Bock von der Helmsauer Gruppe bzw. von Dr. Schmidt & Erdsig war unser Erster Gast 2023. Er stellte sich und die vorgenannte Versicherungsagentur kurz vor.
Im Anschluss referierte er über die Bedeutung der Privathaftpflichtversicherung. 
Sie ist anerkannter- maßen einer der wichtigsten Versicherungen. Wir konnten uns gar nicht vorstellen, das es 48 Mio. Verträge gibt und davon 2 Mio. Verträge mit Geltendmachung eines Schadens von insgesamt 5,3 Mrd. Euro. Zudem erklärte er uns die Haftung als Privatperson sowie die Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung und nannte Leistungsbespielen.

Anhand von Beispielversicherungssummen und Tips bzgl. der Höhe der Versicherungssumme und worauf man achten sollte konnte er uns Jahresprämien nennen. Die Fragen unsererseits brachen nicht ab, da das Thema so vielseitig ist.
Anschließend ging es an die Bedeutung der Betriebshaftpflicht und Haftung im Betrieb sowie als Betrieb. 
Er wies uns auf die Aufgaben der Betriebshaftpflichtversicherung hin und stellte uns eine Übersicht der Haftungsfelder vor, nebst jeweiliger Erklärung. Auch hier gab er uns Tips, das besonders auf die Betriebsbeschreibung und die Angabe der Mitarbeiterzahl geachtet werden sollte. 
Dies ist wichtig für Tätigkeitsschäden. Ebenso sollten Betriebe auch über die Absicherung einer erweiterten Produkthaftung nachdenken.

Ein rundum gelungener Vortrag, mit vielen Tipps.
Herzlichen Dank

Siegel gegen Klischees – und Fachkräftemangel

Remscheider Firma Eisenach Dental-Technik Eisenach erhält Auszeichnung „Handwerk ist hier auch Frauensache“.Von Sven Schlickowey

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Gesundheit, Erblühen und Genuss – und was ist mit der Arbeitswelt

Unsere Arbeitskreis Kollegin, Karin Sablotny, hat sich mit diesem Thema befasst.
Die positive Psychologie beginnt schon im Altertum unter dem Motto „Ein gesunder Geist lebt in einem gesunden Körper“.
Im 19. Jahrhundert hat sich in den USA die Bewegung des positiven Denkens gegründet – wenn man richtig glaubt wird man nicht krank!

Es gibt viele Bestseller Autoren hinsichtlich der Themen Esoterik und positiven Denkens.

u.a. ist Herr Martin Seligmann ein Bestsellerautor mit seinem Buch: Drei Säulen der Gesundheit. 1. Säule: positives Erleben, 2. Säule: positiver Charakter, 3. Säule: positive Institutionen

Ein weiterer Bestseller sowie Leseempfehlung ist „Bestellung beim Universum“ von Bärbel Mohr.Wichtig sollte für uns alle ein positives Handeln zu sein, denn Ziel sollte es sein allen Menschen ein zufriedenes Leben zu ermöglichen.

Glück ist, wenn man positiv denken kann! Jeder muss das erlebte mehr Wertschätzen und sich Besinnen auf das Glück was man selber hat. Postives Denken verursacht ein positives Lebensgefühl.

Glück lässt sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Eudaimonie (Sinnentfaltung) und 2. Hendonistisch (Positive Gefühle)

Wir sind leider nicht mehr in Lage die Situationen die wir erleben zu genießen. Denn kleine Begebenheiten können schon ein Genuss sein.

In der Arbeitswelt leistet ein gesunder Mensch der sich wohlfühlt bessere Arbeit als ein kranker Mensch. In manchen großen Firmen gibt es Mitarbeiter dafür, dass sich Mitarbeiter wohlfühlen.

Die Angst ist ein guter Monitor der uns lenkt!

Erfolg beginnt im Kopf – wie auch Gesundheit und Leistungsstärke

An unserem Arbeitskreisabend im November 2021 begrüßten wir Frau Diana Walther von der Firma ActionCoach. Sie selber ist Business Coacherin und zertifizierte Wirtschafts-Mediatorin.

Zunächst einmal sollte jeder für sich Erfolg definieren, denn bei jungen Menschen hat Erfolg eine andere Bedeutung wie bei älteren. Die Formel für den Erfolg ist aber immer gleich:

Traum (Eine Vorstellung was man möchte bzw. erreichen will) + Ziele + Lernen + Planen + Maßnahmen = Erfolg. Aber wie kommt man dahin?

Unternehmerin sein ist Höchstleistungssport, daher ist das Selbstmanagement und die Balance wichtig. Daher ist es wichtig auch „nein“ sagen zu können, Chaos zu akzeptieren, lernen etwas auszuhalten. Aber vor allem mit seiner Energie haushalten, nicht zu viel aufladen damit man das tun kann was man tun muss sowie für ein unterstützendes Umfeld sorgen. Tipp: Mentale Inventur.

Frau Walther gab uns noch „Unternehmerinnen Überlebens-Tipps“ wie zum Beispiel am Abend sich 15min. Zeit nehmen um den Folgetag zu planen oder wegen Reizüberflutung bzw. Überforderung durch zu viele Quellen (Radio, Zeitung, Internet, Soziale Medien) freiwillig uninformiert bleiben oder Social Media Accounts zu löschen, denn das Internet ist ein Zeitdieb.

Wir alle fanden den Vortrag sehr interessant und werden bestimmt einige Hilfen die Sie uns an die Hand gegeben hat verwenden.

Das Jahr endete im Dezember mit einer gemütlichen Weihnachtsfeier in einem Restaurant. Wie jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr trafen wir uns mit Partnern zum Frühstück im Café Hellwig, wo wir auch unsere Arbeitskreisabende veranstalten.

Bericht Betriebsbesichtigung Curt Beuthel GmbH & Co KG

17.08.2021

Am 10. Juli 2021 waren wir zu Besuch beim Sanitätshaus Beuthel. Herr Lars Neumann als Geschäftsführer empfing uns in der Filiale am Erich-Hoepner-Ring 1 in Wuppertal-Ronsdorf. Hier wurden wir im Erdgeschoss in den großräumigen Schulungsraum geführt, auf jedem Tisch der für eine Person war stand eine kleine Tüte mit diversen kleinen Präsenten parat.

Zunächst erzählte er uns einiges über die Firmengeschichte und über sich selbst und seinen Beruflichen Werdegang. Danach durften wir uns in der Orthopädie-Werkstatt sowie Orthopädie-Schuhtechnik umsehen. Hier hat Herr Tobias Meiners und Herr David Reine als Orthopädiemechaniker uns einiges über Orthesen und Prothesen erklärt sowie auch diverse Objekte gezeigt. Auf jede Frage wurde eingegangen und auch ausführlich beantwortet. Danach ging es ins Herzstück einer jeden Firma, das Lager sowie den Wareneingang. Anschließend hatten wir noch die Möglichkeit auf einem Firmeneigenen Hindernisweg gestaltet aus Kies, Kopfsteinpflaster etc. verschiedene Rollatoren auszuprobieren.

Zum Schluss bedankte Sie Frau Eppels als Vorsitzende für die Führung mit einem süßen Präsent bei Herrn Lars Neumann.

Update Führerschein

Arbeitskreisabend 14.07.2021

An unserem Juli-Präsenz-Arbeitskreisabend waren wir zu Besuch in der Fahrschule Dauber in Wuppertal Ronsdorf. Bei einer gemischten Käseplatte mit Brötchen und Getränken begrüßte uns Herr Dauber zur Veranstaltung und erläuterte den Werdegang der Fahrschule. Unsere Vorsitzende, Frau Gusti Eppels, begrüßte alle Mitglieder nebst einiger Partner sowie zwei Gäste (Frau Franken und Frau Kirschsieper).

Anschließend ging das Wort an Mick welcher selber Fahrlehrer ist und auch den Theorieunterricht macht. Zu allererst wollte er wissen wer denn schon wie lange einen Führerschein hat. Dabei kam heraus, dass Herr Müller am längsten den Führerschein besitzt, nämlich seit 1959. Um zu schauen auf welchem Kenntnisstand wir sind verteilte Mick Prüfbogen. Einigen viel es leicht und andere wiederrum sind daran verzweifelt. Aber wir hatten alle unseren Spaß dabei. Mick erklärte uns die Umtauschfristen der alten zu den neuen Führerscheinen sowie neue Verkehrs- zeichen. Außerdem besprachen wir noch folgende Themen: Fitness im fortgeschrittenen Alter, Eigene Grenzen erkennen, Alternativen für die Mobilität, Sicherheit bei Fahrradfahrer und Fußgängern, Abstand im Straßenverkehr sowie Aggression und Ablenkung beim Autofahren. Im großen und ganzen war der Abend sehr informativ und daher danken wir der Fahrschule Dauber für die tolle Bewirtung sowie dem amüsanten Abend.

30 Jahre UFH Remscheid

26. März 2021

An unserem Arbeitskreis im März durften wir Herrn Werthwein, Beauftragter für Innovation und Technologie, von der Handwerkskammer Düsseldorf bei uns begrüßen.

Zum 26. März 1991 lud der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Remscheid, Fred Schulz, die selbständigen Unternehmerrinnen und mitarbeitenden Unternehmerfrauen zu einem Gründungsgespräch ein. 10 Frauen folgten der Einladung und es wurde der Arbeitskreis Remscheider Unternehmerfrauen gegründet. Mit den Themen Arbeits- und Rentenrecht, Sozialversicherung ging es los und nach 3 Monaten wurde ein Vorstand gewählt.

Im Juni war der Arbeitskreis bereits auf 16 Mitglieder angewachsen und es ging weiter mit interessanten Themen wie Lehrlingsausbildung, Zeugnisse, Mitarbeiterführung, Kündigungsschutz. Neben interessanten Vorträgen gab es schon im 1. Jahr Firmenbesichtigungen. In den folgenden Jahren wuchsen wir kontinuierlich. Es gab wichtige betriebsrelevante Vorträge. Zu den monatlichen Vorträgen kamen gemeinsame Seminare z.B. „Meisterfrauen meistern alles“ wozu uns die IKK classic zu 2 verschieden Wochenenden einlud. Besichtigungen wie z.B. bei der Deutschen Bank mit Börsenbesichtigung, die Rheinische Post in Düsseldorf oder den Bundestag in Bonn waren immer eine tolle Erfahrung. Wir lernten auch Reifen wechseln, Erste Hilfe, und vieles mehr. 1996 konnten wir unser 5 jähriges Bestehen feiern und schlossen uns dem Landesverband UFH NRW an. Bis zum Jahre 2001 erlebten wir neben tollen, interessanten Vorträgen, die immer unserem Betrieb zugute kamen, Betriebsbesichtigungen, weitere Gesundheits-Seminare,drehten einige Runden auf der Cartbahn und absolvierten mit dem Auto ein Fahrsicherheitstraining. Außerdem lud Vaillant zu einem tollen Nachmittag mit Betriebsbesichtigung und einem Vortrag über „Marketing“ und die SIGNAL IDUNA zur Betriebsbesichtigung in Dortmund und dem Vortrag über Firmenversicherung ein.

Zu unserem 10-jähringen Jubiläum richteten wir den Landesverbandstag NRW aus. Eine gelungene Veranstaltung mit vielen Gästen aus befreundeten Arbeitskreisen. 2001 gingen wir auch erstmalig mit unseren Partnern 1-3 Tage auf Städtereisen, das waren immer tolle Erlebnisse. 15 und 20 Jahre Arbeitskreis wurde mit unseren Partnern gefeiert. Im März 2014 wurde der Arbeitskreis Remscheider Unternehmerfrauen im Handwerk ein eingetragener Verein. Durch neue Gesetze und Änderungen der Vorschriften gibt es immer wieder Bedarf an Vorträgen und Seminaren, die uns für unsere Unternehmen von Großem Nutzen sind. Z.B. Landungssicherheit, GOBD, Betriebliche Altersversorgung, Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, Unternehmensnachfolge, Digitalisierung im Handwerk und vieles mehr.

25 Jahre war wieder ein großes Fest mit einem 2. Landesverbandstag in Remscheid Viele Gäste sind gekommen und haben zu unserem 25 jährigen gratuliert. Auch der Tag war ein voller Erfolg.

Nun sind wir im Corona Lock down und seit dem vergangen Jahr fallen erstmalig Arbeitskreisabende aus. Auch unser 30jähriges Jubiläum muss leider verschoben werden,wir werden daraus ein Sommertreff in einem tollen Biergarten machen. Angedacht ist, sobald wir uns wieder unter Coronabedingungen treffen dürfen, unsere Arbeitskreisabende regelmäßig stattfinden zu lassen.

Es sind auch schon einige Themen vorgeplant: z. B. Der Notfallkoffer, ein wichtiges Instrument für jeden Betrieb, neue Vorschriften BG, wichtige Neuigkeiten im Straßenverkehr und vieles Mehr.

Zur Zeit hat der Arbeitskreis 16 Mitglieder, 5 davon sind noch Gründungsmitglieder.

Kräuterabend in der Naturschule Grund

September 2020

In Abänderung unseres Programms trafen wir uns im September zu einem Kräuterabend in der Naturschule Grund. Frau Barzen führte uns durch den Kräutergarten der Naturschule und erklärte uns dabei die Heilkräfte der gewollten und auch ungewollten Pflanzen in unseren Gärten. Im Anschluss an diese informative Stunde haben wir dann mit den gesammelten Kräutern Brotaufstriche und Tees hergestellt und in gemütlicher Rund probiert.

Ein gelungener Arbeitskreisabend.

Unser Sommertreff mit Partner konnte im Biergarten stattfinden und war gut besucht.

August 2020

Corona – Wie viel Einbußen hat das Handwerk?

Juni 2020

Zum ersten mal nach dem Lock Down haben wir Unternehmerfrauen uns wieder persönlich, zu einen Arbeitskreisabend aufgrund der aktuellen Diskussion, getroffen.

Wir haben uns hinsichtlich der Auftragslage und Einnahmeneinbußen ausgetauscht. Ebenso haben wir uns gegenseitig Ratschläge gegeben wie wir mit vereinzelten Situationen, wie zum Bsp. der Urlaub der Mitarbeiter in Corona-Zeiten, umgehen können. Es war eine rege und aufschlussreiche Diskussion.

Des weiteren war die Planung für den Rest des Jahres auch ein Thema, da es schwierig ist Referenten zu bekommen. Im August findet wie immer unser Sommertreff in einem Lokal statt.

Außerdem haben wir noch über mögliche Themen bzw. Betriebsbesichtigung, welches im Rahmen von „Eine Welt Netz NRW“ angeboten wird, gesprochen.

Da wir uns in Corona Zeiten nicht getroffen haben wurde an diesem Abend noch präsente für vergangene „Runde“ Geburtstage überreicht.

Wir Unternehmerfrauen hoffen auf Umsichtigkeit unser Kunden und Kollegen!

#ufh #haben wir

Die Cloud unfassbar?

März 2020

An unserem Arbeitskreis im März durften wir Herrn Werthwein, Beauftragter für Innovation und Technologie, von der Handwerkskammer Düsseldorf bei uns begrüßen.

Eine Cloud hat viele Gesichter, Datenzentren, der Zugang bzw. die Verbindung von PC-Tablet-Smartwatch, der Zugang zum Browser oder App oder eine Private Cloud (Außer Haus). Die Cloud dient als Datenspeicher (z. Bsp. Dropbox), als Rechenkapazität oder Datenauswertungen. Daten- zentren laufen auf großen Servern bzw. viele sogenannte „Virtuelle Maschinen“, die jeweils wie ein eigener unabhängiger Rechner auftreten. Wo es diese Zentren überall gibt kann man sich auf einer Karte ansehen www.datacentermap.com.

Es gibt viele unterschiedliche „Wolkige Begriffe“ wie z. Bsp. Public Cloud (für alle öffentlich zugänglich), Private Cloud (für Unternehmen und Privatpersonen), Business Cloud (Angebote die sich an Unternehmen richten), Community Cloud (Nutzerkreis tut sich zusammen), Hybrid Cloud (Mischung aus Private und Public Cloud) oder die Multi Cloud (mehrere Cloud-Angebote miteinander verknüpft und gebündelt).

Eine Cloud bringt einige Vorteile mit sich wie die Synchronisierung, Abgeben von Verantwortung, Verfügbarkeit, Updates, Virenschutz, Backups, Zugangssicherheit, Skalierbarkeit und Flexibilität. Aber wie immer gibt es auch Nachteile wie Kosten, Abhängig vom Netzzugang und Anbieter sowie nicht im eigenen Zugriff. Man sollte für sich selber einen Auswahlprozess hinsichtlich einer Externen oder einer Eigenbetriebenen Cloud führen. Es gibt einige Sicherheitsvorgaben (BSI Kriterienkatalog) die bei einer Eigenbetriebenen Cloud eingehalten werden müssen ebenso greift auch hier die GoBD.

Eine Übersicht von Cloudspeichermöglichkeiten findet man bei https://trusted.de/cloud-speicher.

Vielen Dank an Herrn Werthwein für diesen Aufschlussreichen Abend.

Vortrag der IKK-classic auf unserer Mitgliederversammlung zum Thema Voraussetzung von Pflegegraden und Leistungen der Pflegekasse

Februar 2020

Frau Eppels begrüßte Frau Claudia Sandmann, Frau Ailyn Westkämper-Ziegan und Frau Marie Mara Woithe von der IKK classic sowie alle Mitglieder und Ehrengäste.

Unser Thema war diesmal die Voraussetzungen für den Pflegegrad und welche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden kann. Mit Stand 2017 war festzustellen das es bei der IKK classic 72,70 Millionen Versicherte gab und davon 3,30 Millionen Pflegebedürftig sind. Davon befinden sich 76% in der ambulanten und 24% in der stationären Pflege. Insgesamt wurden

35,50 Milliarden Euro Leistungsausgaben getätigt, darauf entfallen 20,80 Milliarden auf den ambulanten und 14,70 Milliarden auf den stationären Bereich. Die Betragseinnahmen betrugen insgesamt 36,10 Milliarden Euro. Soviel zu den Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung.

Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Die Ermittlung des Grades der verbliebenen Selbständigkeit wird in acht verschiedenen Modulen unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen durchgeführt. Die Gesamtpunktzahl aus den ersten sechs Modulen dienen als Grundlage für die Eingruppierung im Pflegegrad. Die Module 7 und 8 sind nicht Teil der Bewertung.

Nach Eingang des Erstantrags wird ein Beratungsangebot zu den Leistungen der Pflegeversicherung der Krankenkasse angeboten, alternativ dazu kann ein Beratungsgutschein ausgestellt werden.

Neben dem MDK kann auch ein externer Gutachter die Pflegebedürftigkeit feststellen. Man hat Anspruch auf die Übermittlung des Gutachtens sowie gesonderter Empfehlungen. Zwischen der Antragstellung und dem schriftlichen Bescheid durch die Pflegekasse an den Versicherten dürfen max. 25 Arbeitstage liegen.

Jedem Pflegegrad unterliegen bestimmte Leistungen die in Anspruch genommen werden können.

Bei Pflegegrad 1 kann zum Beispiel ein Angehöriger einen Pflegekurs besuchen. Nur bei Pflegegrad 2 bis 5 bekommt man Pflegegeld. Bei allen Pflegegraden bekommt man einen Entlastungsbetrag für nachgewiesene Kosten zum Beispiel für Pflegedienste. Die Leistungsbeträge sind je Pflegegrad in der Höhe begrenzt, unterscheiden sich aber in Pflegegeld, Sachleistung, Teilstationäre und Vollstationäre Pflege.

Wenn ein Familienangehöriger, Freunde oder Nachbarn jemanden Pflegen haben auch diese ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Eine Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist grundsätzlich möglich.

Frau Sandmann hat uns noch viele weitere Begrifflichkeiten und Leistungen erläutert welche hier aufzuführen zu viel wäre, da dieses Thema sehr umfangreich war.

Für alle war es sehr aufschlussreich und am Ende hat sich Frau Eppels im Namen des Arbeitskreises für die Teilnahme bedankt.

1. Arbeitskreisabend mit informativen Einblick über Mietverträge

Januar 2020

Der 1. Arbeitskreisabend im neuen Jahr war mit 10 Teilnehmerinnen gut besucht. Frau Alexandra Kauran von Haus & Grund Remscheid gab uns einen informativen Einblick über Mietverträge und die Möglichkeiten der Mieterhöhungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB muss 12 Monate unverändert sein und in Textform mit der Begründung auf den Mietspiegel, oder von 3 Vergleichswohnungen oder einem Mietgutachten dem Mieter zugestellt werden. Der Mieter muss zum Ablauf des übernächsten Monats der Erhöhung zustimmen. Außerdem gibt es die Möglichkeit wegen Modernisierung zu erhöhen.

Es gibt auch die Indexmiete nach § 557b BGB. Voraussetzung ist die Vereinbarung im Mietvertrag, die Mieterhöhung ist in Textform dem Mieter mitzuteilen, er muss nicht zustimmen, die Erhöhung ist gültig ab dem übernächsten Monat. Dann gibt es noch die Staffelmiete nach § 557a BGB. Voraussetzung ist auch hier eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag oder zu einem späteren Zeitpunkt, die Häufigkeit der Staffeln ist unbegrenzt, zwischen jeder Staffel muss mind. ein Jahr liegen, es ist kein Erhöhungsschreiben notwendig, der Mieter muss nicht zustimmen, Ganz wichtig ist der SolvenzCheck, den Haus & Grund vor Abschluss eines Mietvertrages seinen Mitgliedern anbietet.

Die Mitgliedschaft bei Haus & Grund ist für alle Eigentümer empfehlenswert. Es ist deren Aufgabe, Beratungen und Hilfe im Zusammenhang mit der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zu geben. Herzlichen Dank an Frau Kauran für den interessanten Abend. #habenwir

Arbeitskreisabend mit Herrn Dr. Ober

Oktober 2019

Im lockeren Dialog haben wir noch einmal die arbeitsrechtliche Seite von der Einstellung bis zur Kündigung beleuchtet: Bewerbung und Vorstellung, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages. Die richtigen Arbeitsverträge für das entsprechende Gewerk verwenden. Befristete Arbeitsverträge: die Probezeit. Kündigungsschutz während und nach der Probezeit. Disziplinarische Maßnahmen: Abmahnungen mündlich mit Protokoll oder schriftlich und wie es zugestellt wird.

Beendigung eines Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Rente. Aufhebungsvertrag. Aussteuerung bei Krankheit, Urlaubsanspruch bei Krankheit, er ist z.B. auch vererbbar bei Tod. Ein lockerer Abend, der uns vieles wieder ins Gedächtnis gerufen hat. Herzlichen Dank.

Ein Jahr DSGVO, was hat sich schon verändert?

September 2019

An unserem Arbeitskreisabend im September durften wir Frau Nicole Baumgärtel von der Handwerkskammer Düsseldorf begrüßen. Sie ist seit diesem Jahr Datenschutzauditorin (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO. Bei dem Durchschnitt der Bußgelder (Stand Mai 2019) liegt NRW auf Platz 6 von 7. In NRW wird jeder Verstoß mit Durchschnittlich 433 € geahndet, in Baden-Württemberg (Platz 1) sind es 29.000 €. Das Bußgeld orientiert sich an verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes oder die Kategorien der betroffenen Daten und vieles noch mehr.

Zur Auffrischung haben wir nochmals die seit Mai 2018 geltenden Regelungen besprochen. Die Zulässige Datenverarbeitung, ohne Einwilligung, gilt zum Beispiel für Daten die zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind (Adresse des Kunden). Videoüberwachung ist nach wie vor erlaubt, wenn zum Beispiel das Hausrecht gewahrt werden soll.

Bei den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung ist zu unterscheiden zwischen den allgemeinen (Freiwilligkeit, aktive Einwilligung und Wirksamkeitsdauer), inhaltlichen (Offenlegung der Identität, Angabe welche Daten erhoben werden, Zweck und Hinweis auf Widerrufsrecht) und die Gestaltungsanforderung (Optisch wahrnehmbar). Wir als Unternehmer haben eine Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten.

Neu ist, das nach allgemeiner Auffassung der Aufsichtsbehörden, die Informationen auch zum Beispiel auf der Internetseite vorgehalten werden dürfen. Ein Hinweis hierauf im Angebot ist ausreichend. Außerdem müssen wir, wenn der Kunde uns auffordert, ihm Auskunft darüber erteilen, welche Daten wir gespeichert haben. Zusätzlich zu der Informationspflicht haben wir als Unternehmer noch eine Dokumentationspflicht und wir müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit erstellen. Dieses muss immer aktuell sein, daher empfiehlt sich eine quartalsweise bis halbjährliche Überprüfung.

Aktuelle Beispiele zur Gemeinsamen Vertraulichkeit sind im Juni 2018 Fanpage-Urteil (betrifft Facebook-Fanpages – hier sollten die Einstellungen überprüft werden!!), Zeugen Jehovas Urteil aus Juli 2018 und Fashion ID Urteil aus Juli 2019 (Facebook „Gefällt mir“ Buttons) ergangen. Zum Schluss hat Frau Baumgärtel uns noch eine Neuerung bzgl. des Datenschutzbeauftragen mitgeteilt. Voraussichtlich ist es so, dass die Pflicht zur Benennung erst gilt, wenn mindestens 20 (statt wie bisher 10) Angestellte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein müssen.

Cybersicherheit – geht uns alle an!

20.07.2019

An unserem Arbeitskreisabend im Juli besuchte uns Herr Andreas Bredemeier – Kriminalhauptkomissar für Drogenprävention, Prävention für Internet- und Kommunikationskriminalität aus Wuppertal – um uns die Cybersicherheit näher zu bringen bzw. Tipps zu geben. Internetkriminalität kann uns auf vielen Kanälen treffen. Als Beispiel sind die Sozialen Netzwerke (facebook, twitter, google+), Shoppingportale (Ebay, Online-Shops) oder auch das Onlinebanking zu nennen. Ebenso erklärte er uns das sogen. Dark-Net und zeigte uns wie einfach man eine Fake-Mail verschicken kann. Bei Kleinen Unternehmen passieren die Cyberangriffe meistens über E-Mails, Werbebanner oder direkt durchs Internet oder sogar dem Smart home.

Die Schwachstellen dafür liegen bei der Soft- bzw. Hardware und beim Mensch/User. Seine generellen Tipps waren die Software immer auf dem neuesten Stand zu halten, die Hardware regelmäßig zu prüfen, verschlüsselte Internetverbindungen zu nutzen (https) und die Passwörter regelmäßig ändern! Seine Sicherheitstipps beim Onlinebanking waren: nur eigene Hardware nutzen, Kontobewegungskontrolle, tägliches Limit vereinbaren). Die Kommunikationskriminalität passiert über das Smartphone, Herr Bredemeier konnte uns einige Beispiele vorspielen welche bei uns auf Unverständnis stießen. Abschließend bekamen wir von Ihm noch Flyer und Informationsmaterial was uns sicherlich eine Unterstützung sein wird.

Inklusion im Handwerk

20.06.2019

An unserem Arbeitskreisabend im Juni durften wir Herrn Dipl.-Ing. Volker Boekenbrink vom LVR-Inklusionsamt (Leiter Abteilung Technischer Beratungsdienst) und Herrn Dipl.-Wirt. Ing. Reimer von der Handwerkskammer Düsseldorf (Fachberater für Inklusion) begrüßen. Insgesamt sind 85% der Schwerbehinderten aufgrund einer Erkrankung schwerbehindert und nur 4% haben eine angeborene Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr sowie einem Ausweis. Hat man die Absicht einen Bewerber mit einem Schwerbehindertenausweis einzustellen, ist eine Beratung durch die Handwerkskammer/ Deutsche Rentenversicherung/ Deutsche gesetzliche Rentenversicherung/ LVR bzgl. einer Beantragung eines Zuschusses anzuraten bzw. zu empfehlen.

Es gibt Zuschüsse bei Neueinstellung wie z.B. einen Eingliederungszuschuss oder Azubivergütungszuschuss/ eine Einstellungs- oder Ausbildungsprämie/ zur behindertengerechten Gestaltung oder technischen Arbeitshilfen. Ist der Mitarbeiter durch einen Betriebsunfall schwerbehindert und die Beschäftigung soll erhalten bleiben, könnte ein Zuschuss für z. B. technische Arbeitshilfen/ Jobcoaching/ personelle Unterstützung oder ein Beschäftigungssicherungs- zuschuss beantragt werden. Soll ein schwerbehinderter Mitarbeiter allerdings gekündigt werden ist eine Zustimmung der Kündigung beim Inklusionsamt zu beantragen. Beide Referenten haben uns Praxisbeispiele nahe gebracht die sie in den vergangenen Jahren begleitet haben und für uns, war es zunächst unvorstellbar, dass der Beruf und die Behinderung zusammen passt. Das Handwerk sollte keine Scheu haben und auch den schwerbehinderten Jugendlichen eine Chance geben! Weitere Infos bei der Handwerkskammer Düsseldorf.

Fördermittel für Klein- und Mittelbetriebe

04.04.2019

An unserem Arbeitskreis im März durften wir nicht nur die Referenten (Herr Kunz von der NRW Bank und Herr Maas von der HWK Düsseldorf) sondern auch eine Gästin (Frau Pauli von Reisemobil Pauli in Remscheid) begrüßen. Herr Kunz stellte kurz sich und die NRW Bank vor und präsentierte uns dann in einer für uns erstellten Broschüre die verschiedenen Förderprogramme. Da die NRW Bank keine direkten Geschäfte machen darf würde ein Förderantrag über das sogen. Hausbankenverfahren laufen. Hier ist eine gute Zusammenarbeit mit der Hausbank wichtig. Für alle Kredite gibt es bestimmte Voraussetzungen für die verschiedensten Einsatzbereiche. Der Zinssatz wird angelehnt an die Bonitäts- bzw. Besicherungsklasse. Für das Zuschußprogramm gelten spezielle Voraussetzungen.

Ein Gründungskredit wird z. Bsp. auch bei der Übernahme eines Betriebes gewährt. Weiterhin wird u.a. ein Kredit für den Erwerb im Bereich der Elektromobilität oder in der Digitalisierung und Innovation angeboten. Fördermittel gibt es z. Bsp. für eine Gebäudesanierung in Hinsicht auf Barrierefreiheit, Energie-effizienz oder der Beseitigung von Baumängeln. Bei dieser Förderung gibt es keine Einkommens-grenze. Die Handwerkskammer kann bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützend tätig sein wie zum Beispiel bei der Erstellung eines Businessplanes. Die Handwerkskammer kann uns Mitglieder aber auch in vielen weiteren Bereichen unterstützen. Als zahlendes Mitglied sollten wir die vielen Serviceangebote auch nutzen.

GoBD - Praktische Umsetzung im Handwerk

18.02.2019

An unserem ersten Arbeitskreisabend im Jahr 2019 konnten wir 8 Gäste aus dem Arbeitskreis Solingen begrüßen, denn das Thema „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbe- wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ kurz GoBD geht uns alle was an. Als Referent für dieses Thema konnten wir Herrn Christof Schäfer von der blue:solution software GmbH aus Rheine begrüßen. Die GoBD ist kein Gesetz und keine Verordnung, denn die gesetzlichen Grundlagen für die GoBD finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wieder, wie z. Bsp. im HGB und in der Abgabenordnung.

Die GoBD hat die GDPdU (erschienen 2001) und die GoBS (erschienen 1995) abgelöst. Die GoBD ist vielmehr eine Zusammenfassung der Anforderungen der Finanzverwaltung an die digitale Belegverarbeitung und Buchführung, sie soll praxisgerecht darstellen wie digitale steuerlich relevante Sachverhalte zu behandeln sind. Sie ist für die Finanzverwaltung verbindlich und bilden die Grundlage für Betriebsprüfungen seit 2015.

GoBD – Praktische Umsetzung im Handwerk

Die Kernpunkte der GoBD sind, das buchhaltungsrelevante Vorgänge nachvollziehbar, nachprüfbar, Vollständig, Richtig, Ordentlich gesammelt, aufbewahrt und Zeitgerecht verbucht sowie aufge-zeichnet werden, unveränderbar sind, elektronisch sicher aufbewahrt werden und Maschinell Auswertbar (IDEA) sind.

Für die Einhaltung der GoBD sind zwei weitere wesentliche Punkte ausschlaggebend: Es muss ein Internes Kontrollsystem (IKS) und eine Verfahrensdokumentation im Betrieb vorhanden sein.

Auch wenn der Steuerberater die Buchhaltung macht ist grundsätzlich jeder selbstständige Unternehmer, der digital erstellte Belege speichert, versendet oder digitale Belege erhält, von den GoBD betroffen.

Unser Fazit an dem Abend war: Jedem Unternehmer ist anzuraten die Bedingungen der GoBD zu erfüllen und die Anforderungen einzuhalten um keine Zwangsgelder oder Strafzahlungen leisten zu müssen. Aber es gilt auch: Man sollte sich nicht von den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sowie der sperrigen rechtlichen und juristischen Fachsprache entmutigen lassen.

Herr Schäfer war so freundlich uns noch einige Check- bzw. Aufgabenliste an die Hand zu geben. Hierfür noch einmal Vielen Dank.

Silke Frischemeier

Schminkkurs mit Stephanie Maar

03.01.2019

Schminkseminar mit Stephanie Maar. Ein Abend mit vielen Tipps und Tricks wie wir Schatten vermeiden, unsere Augen strahlender und größer aussehen lassen. Einfach ein toller entspannter Abend. Herzlichen Dank Stefanie Maar und auch an Dental Eisenach für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

Gefahrenbeurteilung

03.01.2019

An unserem November-Arbeitskreisabend konnten wir Herrn Dr. Volker Becker von der Handwerkskammer Düsseldorf begrüßen. Sein Ziel an diesem Abend war es uns über die Gefährdungsbeurteilung zu informieren. Zunächst einmal ist dabei zu unterscheiden, dass eine Verordnung allgemein Verbindlich und ein technisches Regelwerk nicht 1:1 rechtsverbindlich ist.

Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu darzulegen bei welcher Tätigkeit was passieren kann damit bei einem Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann das der Unternehmer dieses bedacht hat und die Mitarbeiter ggf. darüber informiert bzw. unterwiesen hat. Diese Unterweisung ist vom Mitarbeiter zu unterschreiben.

Es sollte eine Gefährdungsbeurteilung für das Lager und Büro sowie jeweils pro Tätigkeitsbereich erstellt werden. Hierzu gibt es Hilfestellungen mittels einer Software seitens der BG oder man besucht einen Praxis-Workshop bei der BG. Andernfalls kann ein Sicherheitsbeauftragter beauftragt werden, trotz alledem muss der Unternehmer alles im Auge behalten.

Bei den Mitarbeitern ist zu beachten, dass jeder Betrieb einer betriebsärztlichen Regelbetreuung unterliegt. Außerdem sind wir Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dazu verpflichtet alle Arbeitsmittel die eingesetzt werden zu prüfen und ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Hierzu gibt es ein „Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“, kurz EMKG.

Um bei allen Formularen den Überblick zu behalten sollte eine gewisse Ordnerstruktur auf dem PC angelegt werden (Arbeitsmedizin/ Arbeitsmittel/ Formulare/ Gefährdungsbeurteilung/ Gefahrstoffe/ Qualifikation/ Unfälle/ Unterweisung und Info).

Den Ansprechpartner beim Arbeitsmedizinischen Dienst (ASD) der BG Bau findet man unter http://www.ansprechpartnerderbgbau.de/index.php?content=amd.

Am Schluss waren wir uns darüber einig, dass die Gefährdungsbeurteilungen wichtig sind. Man sollte aber bei dem Aufwand das positive sehen, denn wenn man damit fertig ist hat man als Unternehmer mindestens ein vielleicht sogar zwei Bücher geschrieben.

BrainGym - Gehirnleistung erhöhen

03.01.2019

BrainGym, Fitness für unser Gehirn eine spannende Sache. Unser Gedächtnis brauch immer neue Impulse. Vergleichen von Bildern, Koordinationsübungen mit Fingern, Armen oder auch mit den Füssen selbst Wandern durch die Natur sind wertvolle Übungen für unser Gehirn. Herzlichen Dank an Frau Hübner von der AOK Rheinland Hamburg.

Der Vorstand

Gusti Eppels
Vorsitzende und Geschäftsführerin

Tel: 0 21 91 / 72 52 4

ganguin-remscheid@t-online.de

Silke Frischemeier
1. Stellvertreterin und Schriftwartin

Tel.: 0 20 2 / 75 20 12

info@parkett-frischemeier.de

Katja Hilbeck-Langenberg
2. Vertreterin

Tel.: 0 21 95 / 59 97 12

dirklangenberg@gmx.de

Mitglieder

Name
Firma
E-Mail
Athaus Renate
Althaus Kanaltechnik
info@althaus-kanaltechnik.de
Bendowski Wera
Sanitär Heizung Elektro moderne Energie Reinhold Bendowski
bendowski@telebel.de
Bergmann Doris
Richard Bergmann gmbH Heizung Sanitär Elektro
r.bergmann@richard-bergmann.de
Dörschler Hannelore
Dörschler GmbH Sanitär Heizungstechnik Klima
info@doerschler.de
Eisenach Frauke
Eisenach Dentaltechnik
dirk.eisenach@t-online.de
Eppels Gusti
ganguin-remscheid@t-online.de
Frischemeier Silke
Parkett Frischemeier
info@parkett-frischemeier.de
Herbers Susanne
Frank Herbers Sanitär Heizung
f.herbers@t-online.de
Hilbeck-Langenberg Katja
Dirk Langenberg Landschaftsbau
dirklangenberg@gmx.de
Lüdorff Janine
Gebäudereinigung Schneider, Inh. J. Lühdorf
j.luedorff@schneider-rs.de
Noll-Baues Uschi
Hotel Noll Remscheid
noll-baues@gmx.de
Sablotny Karin
Schreinerei Sablotny
karin@schreinerei-sablotny.de
Silke Frischemeier
Curt Beuthel GmbH & Co. KG Orthopädietechnik
Silke.frischemeier@beuthel.de
Tutkun Aynur
Haar-Time Inh. A. Tutkun
AynurTutkun@t-online.de
Vogt Birgit
Dirk VogtSanitär Heizung
info@sanitaer-vogt.de

Historie

Die Remscheider Unternehmerfrauen wurden am 26. März 1991 von der Kreishandwerkerschaft Remscheid mit 9 Ehefrauen gegründet. Unsere Mitglieder engagieren sich nicht nur im Betrieb, sondern auch auf vielfältige Weise in sozialen und schulischen Bereichen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen, in denen sich mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen aus Handwerksbetrieben zum Vorteil ihres Betriebes weiterbilden, aber auch, um die Ideen und Ziele des Handwerks und seiner Organisation weiterzutragen.

Nur gemeinsam sind wir stark!

Von 1991 führt Gusti Eppels die Remscheider Unternehmerfrauen im Handwerk.

2001 fand anlässlich unseres 10 Jährigen Bestehens der Landesverbandstag über 2 Tage in Remscheid statt.

2001 werden Studienfahrten mit Partnern und Gästen über 1 oder 2 Tage angeboten.

9. April 2014 wird die Eintragung ins Vereinsregister vorgenommen

2016 zum 25 jährigen Bestehen findet ein eintägiger Landesverbandstag in Remscheid statt.

Strategie

Wir vermitteln Wissen durch Weiterbildung und Qualifizierung in Seminaren und Fachvorträge durch ausgesuchte Referenten und Fachleute zu Themen wie:

  • Personalmanagement
  • Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
  • Marketing und Internetaufritt
  • Büroorganisation und EDV
  • Kaufmännisches Recht und Controlling
  • Steuerfragen und Versicherungen
  • Finanzierungskonzepte
  • Selbständigkeit und Altersvorsorge

Wir zeigen Kompetenz durch Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

  • Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden
  • Vertretung der Interessen des Betriebes in der Öffentlichkeit
  • Stärkung der Unternehmerfrau als Führungskraft
  • Vermittlung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zusammenhängen

Wir leben Kommunikation bei vielfältigen Gelegenheiten

  • Informations- und Erfahrungsaustausch in persönlichen Gesprächen
  • Dialog und Umgang mit Behörden und Banken
  • Lobbyarbeit auf regionaler Ebene.

Unsere Partner